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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Internetpräsenz
www.abc-holzspielzeug.de
ACHTUNG: Laut Fernabsatzgesetz sind wir dazu verpflichtet, sie zu informieren,
dass sie ein 14 tägiges Rückgaberecht besitzen.
Sie können die Artikel innerhalb dieses Zeitraums jederzeit an uns zurücksenden.
Desweiteren erfolgen Lieferungen aus diesem Shop nur gegen Vorkasse oder nach Prüfung
per Nachnahme. Wir bitten um Ihr Verständnis.
§ 1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Gaby Janssen erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Gaby Janssen und dem Käufer zwecks Ausführung
des Vertrages getroffen werden, sind in eben diesem Vertrage schriftlich
niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
Die Angebote der Firma Gaby Janssen sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellung bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma Gaby Janssen.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Verkaufsangestellten der Firma Gaby Janssen sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Diese bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Bestätigung durch die Geschäftsführung, der Verkäufer kann
sich anderenfalls nicht auf die sogenannte Duldungs- bzw. Anscheinsvollmacht
berufen.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Gaby Janssen an die in
seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend
sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der Firma Gaby Janssen genannten
Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager/Werk (Hückelhoven)
einschließlich Transportverpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermin oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Lieferzeiten bedürfen grundsätzlich der
schriftlichen Vereinbarung.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.s.w., auch wenn sie bei
Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma
Gaby Janssen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen die Firma Gaby Janssen, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrage zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner
Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen,
wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Die Firma Gaby Janssen ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, es sei denn, die Teillieferungen oder Teilleistungen haben für den
Verkäufer kein Interesse.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Gaby Janssen
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers
voraus.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des
ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht
die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf
den Käufer über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der
Firma Gaby Janssen verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 6 Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische und
elektronische Teile der Produkte jeweils 6 Monate und beginnt mit dem
Lieferdatum.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma Gaby Janssen nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine
entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den
Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Der Käufer muß der Kundendienstleistung der Firma Gaby Janssen Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung
entsprechen, verlangt die Firma Gaby Janssen, daß ihr das vermeintlich
schadhafte Teil frei zur Begutachtung übersandt wird. Ggfls. wird das Teil nach
erfolgter Instandsetzung/Austausch von Firma Gaby Janssen kostenfrei rückübersandt.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Gaby Janssen stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art
zwischen den Vertragsparteien aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche
aus Eigenschaftszusicherungen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokurrent), die der Firma Gaby Janssen aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden dem Verkäufer
die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl
freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
Erlischt das Eigentum der Firma Gaby Janssen durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, daß das Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer
verwahrt das Miteigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer
Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfange an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt ihn unwiderruflich, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der
Käufer auf das Eigentum der Firma Gaby Janssen hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Gaby Janssen die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu
erstatten, haften hierfür der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist die Firma Gaby Janssen berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch
die Firma Gaby Janssen liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
§ 8 Zahlung
Grundsäztlich efolgt die Lieferung gegen Vorrauskasse . Fälligkeitstermine bedürfen
grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Die Firma Gaby Janssen ist
berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der
erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Gaby Janssen über den
Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als
erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Käufer in Verzug mit seiner Zahlungsverpflichtung, so ist der Verkäufer
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 2 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu
verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere
Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma Gaby
Janssen ist allerdings zulässig.
Wenn der Firma Gaby Janssen Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder
seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die
Firma Gaby Janssen berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch
wenn sie Schecks zunächst angenommen hatte. Die Firma Gaby Janssen ist in
diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder aber
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn
die Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder aber zwischen
den Parteien unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragserhältnis berechtigt.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den
Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, Juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist Erkelenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.